Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Kraftwerk GmbH & Co. KG

(nicht für Onlinekäufe, hierzu gelten gesonderte AGB)
Fassung vom 01.01.2022

§ 1 Geltungsbereich; Begriffsdefinitionen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von uns in unserem Hause geschlossenen Verträge und erbrachten Leistungen gegenüber Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (Nicht-Verbraucher) und Verbrauchern. Soweit einzelne Klauseln nur für Verbraucher oder Nicht-Verbraucher für gelten, ist dies entsprechend formuliert. Die für Bestellungen über unseren Internetshop geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier: https://www.kraftwerk-shop.cc.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt. Wir behalten uns jedoch vor, keine vertraglichen Beziehungen mit Käufern einzugehen, die nicht dem deutschen Recht unterliegen.
  3. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  4. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
  5. Diese AGB können Sie abrufen, d.h. herunterladen und speichern. Klicken Sie dazu auf diesen Link: AGB Download 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für sämtliche Käufe und Dienstleistungen in unserem Hause.
  2. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Kraftwerk GmbH & Co. KG
(persönlich haftende Gesellschafterin: Gleis Verwaltungs GmbH, vertreten durch Steffen Gleis)

Industriestr. 2
D-36088 Hünfeld

zustande.

 3. Zustandekommen des Vertrags: Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder den Verkauf von Waren kommt erst mit ausdrücklicher Annahmeerklärung durch Kraftwerk GmbH & Co. KG zustande. Insbesondere stellt die Anpreisung von Dienstleistungen und Waren noch kein Angebot im Rechtssinne dar.

§ 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Die angegebenen Preise sind in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Sie richten sich an Kunden im Geltungsbereich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Forderungen von im Ladengeschäft erworbener Teile und von uns erbrachte Dienstleistungen sind sofort fällig und in bar (bzw. mittels ec-Karte) zu zahlen. Hinsichtlich Waren, die der Verkäufer noch beschaffen muss, behält er sich vor, eine Anzahlung in Höhe von 20% zu verlangen.
  3. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder sie fällig ist und aus demselben rechtlichen Verhältnis stammt, auf dem Ihre Verpflichtung beruht.

§ 4 Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt bei Kaufverträgen die Lieferung der Ware aus unserem Lagerbestand. Wir sind – auch bei einer sog. Gattungsschuld – nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat verpflichtet („Vorratsschuld“). Ein Risiko, eine von Ihnen bestellte Ware von einem Lieferanten oder auf dem freien Markt besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Voraussetzung für die Befreiung von der Lieferpflicht ist, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und wir Sie über diesen Umstand unverzüglich informiert haben.
  2. Sollten wir uns gegenüber Ihnen gleichwohl verpflichten, die von Ihnen gewünschte Ware zu beschaffen, sind die von uns genannten Lieferzeiten unverbindlich. Der diesbezüglich bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden, ohne, dass Verzug eintritt. Mahnen Sie danach unter angemessener Frist die Leistung an, geraten wir nach Ablauf der Frist in Verzug. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz sonstiger Verzugsschäden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Sollte ausnahmsweise die Ware vor Bewirkung der Gegenleistung an Sie übergeben werden, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

 § 6 Einsatz von „Tuningteilen“ und „leistungssteigernden Maßnahmen“

  1. Der Verkauf von „Tuningteilen“ und die Vornahme von „leistungssteigernden Maßnahmen“ erfolgen – soweit nicht anders beim spezifischen Produkt gekennzeichnet – ausschließlich zu Motorsportzwecken. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Installation und Verwendung von bei uns gekauften „Tuningteilen“ sowie durch die Vornahme von Leistungssteigerungen durch uns ggf. die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in diesem Fall unzulässig ist. Eine Eintragung der der Teile in die Fahrzeugpapiere des Kunden zur Wiederherstellung der Betriebserlaubnis kann nur über eine Einzelabnahme nach § 19 III, IV, § 21 StVZO erfolgen und ist nicht Bestandteil des Angebotes. Der Käufer trägt die die Pflicht, alle Umbauten – falls nötig – in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen, um weiterhin die Betriebserlaubnis zu behalten. Er ist insbesondere selbst verantwortlich, ob eine TÜV-Abnahme erfolgen kann. Der Kunde erteilt den Auftrag in Kenntnis dieser Hinweise.
  2. Eine Verpflichtung des Unternehmers zur dauerhaften Bereitstellung digitaler Produkte gem. § 327e Abs. 1 S. 3 BGB über den Zeitpunkt der Zugänglichmachung besteht nicht.

§ 7 Leistungsangaben bei „Tuningteilen“ und „leistungssteigernden Maßnahmen“

Bei Leistungssteigerungen ist zu beachten, dass die von uns in der Beschreibung genannten Werte nur Circa-Angaben sind, weil genaue Werte nur am Leistungsprüfstand und nur unter Berücksichtigung der aktuell vorhandenen Motorleistung ermittelt werden können.

§ 8 Mängelrechte des Käufers und Haftung des Verkäufers  

  1. Ist Vertragsgegenstand ein Kauf, haftet der Verkäufer vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2-9 für Mängel an der Kaufsache nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Nicht-Verbraucher, wird – vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2-6 – beim Kauf von gebrauchten Sachen die Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, stehen ihm die gesetzlichen Mängelrechte zu. Ansprüche auf Schadensersatz sind jedoch ausgeschlossen, außer in Bezug auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Der genannte Ausschluss der Haftung gilt darüber hinaus nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
  3. Handelt es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher, stehen ihm beim Kauf von neuen Sachen die gesetzlichen Mängelrechte zu werden. Beim Kauf von gebrauchten Sachen werden die Mängelrechte ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Der genannte Ausschluss der Haftung gilt darüber hinaus nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
  4. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Ein Hinweis des Verkäufers auf eine etwaige Herstellergarantie ist keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie des Verkäufers.
  5. Die genannten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch nicht bei Schäden, die durch eine Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Kardinalpflichten sind vertragswesentliche Pflichten, d.h. solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung Sie als Vertragspartner daher berechtigterweise vertrauen dürfen, wie die Einhaltung der Lieferfrist, die Pflicht zur sachmängelfreien Lieferung, Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen als Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen oder Eigentum, Leib oder Leben von Ihnen oder Ihres Personal vor erheblichen Schäden schützen sollen. Für Schäden, die auf einfacher fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten beruhen, haften wir nicht.
  6. Eine Haftung des Verkäufers bleibt unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Für diese Fälle haftet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation von Zubehörteilen die vom Fahrzeughersteller oder einem Dritten gewährte Werksgarantie oder Anschlussgarantie entfällt, übernehmen wir als Verkäufer unsererseits die vorgenannten Garantien nur zu gesondert genannten Garantiebedingungen gegen Aufpreis und schriftlicher gesonderter Vereinbarung.
  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, Leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  9. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Verbrauchervertrag über digitale Produkte, richten sich die Mängelrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Verpflichtung des Unternehmers zur dauerhaften Bereitstellung digitaler Produkte gem. § 327e Abs. 1 S. 3 BGB über den Zeitpunkt der Zugänglichmachung besteht nicht. Die Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen während des maßgeblichen Zeitraums, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bleibt unberührt.
  10. Die Frist für die Geltendmachung von Mängelrechten beträgt 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Sie beginnt mit der Ablieferung der Sache an den Käufer (§ 438 Abs. 2 Halbs. 2 BGB). Für den Fall, dass sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist zeigt, tritt gem. § 475e Abs. 3 BGBs die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals zeigt. Bei Verletzung der Aktualisierungspflicht in Bezug auf die digitalen Elemente nach § 475b Abs. 3 oder 4 BGB verjähren damit verbundene Ansprüche nicht vor dem Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Zeitraums der Aktualisierungspflicht (§ 475e Abs. 2 BGB). Soweit die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist, haftet der Verkäufer beim Verkauf einer gebrauchten Sache nur für Mängel, die sich innerhalb eines Jahres seit der Ablieferung der Sache gezeigt haben (§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB, § 309 Nr. 8 b) ff) Var. 2 BGB). Eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente ist ausdrücklich nicht vereinbart. Nicht-Verbrauchern stehen Aktualisierungen nicht zu. Die Verjährung von Rechten des
    Verbrauches bei Mängeln eines digitalen Produkts verjähren nach Maßgabe des § 327j BGB.

 § 9 Leistungsangaben

Dem Käufer ist bekannt, dass es sich bei Leistungsangaben um Erfahrungswerte und Werte auf Basis eines neuwertigen Fahrzeugs handelt mit geringer Laufleistung, in serienmäßigem Zustand und die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Der Verkäufer zeigt sich damit einverstanden, dass Leistungsresultate schwanken können, je nach Zustand des Fahrzeugs, Modifikationen und Laufleistung. Leistungsänderungen bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind und oder eine höhere Laufleistung als 75.000 Km haben, lehnt der Unternehmer generell ab. 

 § 10 Programmierung von Steuergeräten in unserem Hause

Jede leistungssteigende Programmierung wird für den Kunden speziell entwickelt und auf das jeweilige Steuergerät im Kundenfahrzeug abgestimmt. Beim Überschreiben der Fahrzeugsoftware sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen, außer in Bezug auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Der genannte Ausschluss der Haftung auf Schadensersatz gilt darüber hinaus nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Erneutes Aufspielen der Software durch Verlust wird nach Aufwand berechnet. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.

 § 11 Leistungsmessungen auf unserem Leistungsprüfstand

  1. Eine Leistungsmessung erfolgt ausschließlich unter Ausschluss jeder Haftung bei Motor-, Getriebe- oder Reifenschäden, außer, der Schaden wurde durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Kunde ist für den einwandfreien technischen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich und versichert, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Für Schäden an Leistungsprüfstand, Gebäude und Inventar, die durch einen Defekt am Fahrzeug oder durch verschwiegene, aber offenbarungspflichtige Angaben entstehen, haftet der Kunde.
  2. Ist durch austretende Flüssigkeiten eine Reinigung des Leistungsprüfstandes erforderlich, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt, außer, der Schaden wurde durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 12 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet auch außerhalb der §§ 7-11 unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  3. Im Übrigen haftet der Verkäufer auch außerhalb der §§ 7 und 10 bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die bei der Anbringung von Fahrzeugteilen durch den Käufer entstehen können. Jegliche Ein- und Anbauten des Käufers geschehen auf eigene Gefahr des Käufers. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass die Waren bei der Übergabe funktionstüchtig sind. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines die Leistung erhöhenden Bauteils zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen kann und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn Bauteile zur Leistungserhöhung im Fahrzeug verbaut wurden. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund dieser Bauteile entstehen können. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Auch die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 13 Alternative Streitbeilegung

Gemäß Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 sind wir verpflichtet, Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, auf die Möglichkeit zur von der Kommission der EU bereitgestellten „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ (OS-Plattform) hinzuweisen. Auch sind wir verpflichtet, Ihnen folgenden Link zur OS-Plattform zur Verfügung zu stellen: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen, aber weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@kraftwerk.cc.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Handelt es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Bei Verbrauchern richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 § 15 Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.